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A m a z o n


 

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  Artikel11: Weblog zur EU-Grundrechtecharta
Hinzugefügt 23.03.2010
Hits 535
Dürfen Sie den Link besuchen? ja
Beschreibung Artikel 11 CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION

Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
(2) Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.

Auf Basis dieses Grundrechtes werde ich hier Texte gegen den moralfaschistoiden Mainstream veröffentlichen,der einer verbrecherischen mittelalterlichen Hexenjagd gegen sexuelle Minderheiten, insbesondere den Pädophilen, verfallen ist.

Ein Besuch und Teilnahme wird empfohlen!
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