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Hustler Europe erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Pornoverbot - [update]Nicht zur Entscheidung angenommen |
16.12.2008 |
Erste Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen neues Sexualstrafrecht Jugendpornographie eingereicht + Eilantrag auf Ausserkraftsetzung
Hustler Europe, eine Tochterfirma der US-amerikanischen Larry Flynt Publications, erhebt Verfassungsbeschwerde gegen § 184c Strafgesetzbuch. Marko Dörre, Rechtsanwalt von Hustler Europe, erklärt: „Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen müssen, ob § 184c Strafgesetzbuch die grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte verletzt. Wir fordern klare Regelungen für mehr Rechtssicherheit.“
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/264243.php
Weiterführende Links zum News-Inhalt:
Weblog Schutzalter
http://schutzalter.twoday.net/
Weblog Ra Udo Vetter
http://www.lawblog.de/index.php
Webseite Ra Marko Dörre
http://www.doerre.com/
Weblog Pornoanwalt
http://www.pornoanwalt.de/?p=51
Es läuft eine Anfrage zum Ra Dörre mit der Bitte um Auskunft über den genauen Inhalt der Beschwerde beim BVerfG in Karlsruhe. In einem zusätzlichen Eilantrag soll das Inkrafttreten des neuen § 184 StGB bis zur entgültigen Entscheidung wieder außer Kraft gesetzt werden. Wir werden weiter berichten und haben auch eine Anfrage beim BVerfG am Laufen. |
| geschrieben
von Chef [Druckansicht] |
Kommentare |
Das BVerfG teilt mit:
geschrieben von K13online
am 16.12.2008 um 00:04 |
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Der entsprechende Beschluss erging ohne Begründung am 23.11.2008.
Über die 2. Verfassungsbeschwerde wurde noch nicht entschieden. Hier das News dazu:
Pressemitteilung Bundesverband Home-Entertainment-Deutschland(BHD) - vom 08.12.2008
Zweite Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 184 c StGB bei Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingereicht
http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=1168 |
Pressestelle des BVerfG
geschrieben von K13online
am 12.11.2008 um 12:07 |
Die Pressestelle des BVerfG hat heute mitgeteilt, dass die Verfassungsbeschwerde am 7. Nov. 2008 in Karlsruhe eingegangen ist und dort unter dem Aktenzeichen BvR 2262/08 geführt wird.
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
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Datum: 03.09.2010
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