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Erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht passiert Bundesrat |
14.10.2006 |
Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb: " International agierenden Tätergruppen das Handwerk legen".
Die Schand §§ 182 & 184 StGB sollen weiter verschärft werden. Ziel ist die Ächtung von Nacktaufnahmen mit Kindern und die politische Verfolgung von Pädophilen und FKK-Freunden. Mit der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses soll dieser Wahnsinn in nationales Recht einfließen.
http://tinyurl.com/y4vvhc
Bundeskabinett: §§ 182 & 184 StGB werden verschärft:
http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=537
Deutscher Bundesrat:
http://tinyurl.com/y3nufo
Auszüge der Verschärfung:
Kindesmissbrauch soll künftig bereits dann vorliegen, wenn der Täter Kinder dazu bestimmt, sich in sexuell aufreizenden Posen zu zeigen, ohne andere sexuelle Handlungen am eigenen Körper vorzunehmen. Zugleich sollen auch Besitz, Erwerb und Verbreitung von Abbildungen dergestalt posierender Kinder als Kinderpornographie künftig strafbar sein.
Die diesbezügliche "Schutzaltersgrenze" soll von 14/16 Jahre auf 18 Jahre hochgestuft werden. Damit zählen alle Menschen unter 18 Jahren als "unschuldige" Kinder.
Die Verschärfung hat zur Folge, dass bereits alle posierenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr bei solchen FKK-Aufnahmen missbraucht werden und diese Aufnahmen als Kinderpornos eingestuft werden. Der Gesetzgeber kriminalisiert damit die Nackheit von Kindern/Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer also nach in Krafttreten dieser Wahnsinnsgesetze nicht sofort alle diesbezüglichen Bilder vernichtet muss mit der strafrechtlichen Verfolgung wegen "Kinderpornos" rechnen. Eine Lawine von Ermittlungsverfahren müßten eingeleitet werden. Die Gerichte würden vollkommen unnötig mit massenweisen Verfahren überlastet werden. Die Knäste werden übervoll belegt sein. Und all dies nur deswegen, weil sich viele Menschen gerne vollkommen harmlose Fotos mit FKK-Bildern von Kindern/Jugendlichen ansehen. Das rechtsstaatliche Prinzip: Keine Strafe ohne Schaden/Geschädigten - wird grundgesetzwidrig ausser Kraft gesetzt. Solche Schand-Gesetze sind kein Kinderschutz, sondern sexualfeindlich gegen Kinder gerichtet. Gerade die Kinder/Jugendlichen werden dadurch in Ihrer Endwicklung schwer geschädigt. Nacktheit und Sexualität wird für die Kids etwas Böses, Schlimmes und Geheimes werden. Es wächst damit eine Generation von Jungen und Mädchen heran, die unter diesem psychischen Druck zum Erwachsenen werden müssen. Die Folgen sind unübersehbar...!
Kann dieser Wahnsinn noch gestoppt werden??? |
| geschrieben
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Kommentare |
Erneute Verschärfung im Sexualstrafrecht passiert Bundesrat
geschrieben von meyera1957
am 16.10.2006 um 21:10 |
Die Zeiten vor 1969 feiern fröhliche Urständ.
Wenn die Kinder und Jugendlichen dazu gebracht werden, Nacktheit und Sexualität als etwas "Schmutziges" und "Perverses" anzusehen, werden sie im späteren Leben als Erwachsene erhebliche Schwierigkeiten haben, ihre "körperlichen Regungen" überhaupt zu akzeptieren. Sie haben ja gelernt, dass alles, was mit Sexualität zu tun hat, "Schmutz" ist; und das einzig aufgrund der Verschärfung dieser Schandparagraphen.
Verbote verhindern letztlich nicht, dass Kinder bzw. Jugendliche sich trotzdem an Erwachsene anlehnen und Zuneigung erfahren möchten. Es findet dann nur noch mehr im Verborgenen statt. |
Bundesrat - Kinderpornos
geschrieben von K13online
am 14.10.2006 um 23:55 |
Kinderpornografie: Die Bundesregierung will den Kampf gegen Kinderpornografie verstärken. Die Altersgrenze zu schützender Kinder und Jugendlicher soll von 16 auf 18 Jahre hochgesetzt werden.
Wiesbadener Kurier:
http://www.wiesbadener-kurier.de/politik/objekt.php3?artikel_id=2563594
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
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