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Deutscher Bundestag: Tagesordnung der 133. Sitzung, Donnerstag, 13.12.2007 |
03.12.2007 |
Zweite und dritte Beratung Bundesregierung zur erneuten Verschärfung im Sexualstrafrecht - Schlussabstimmungen
Die am 15. Nov. kurzfristig abgesetzte Beratung & Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur erneuten Verschärfung des Schand §§ 184 StGB steht nun am 13. Dez. wieder auf der Tagesordnung im Bundestag. Lesen Sie weiter unter mehr...
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/to/133.html
9.a) Zweite Beratung u Schlussabst Bundesregierung
Fakultativprotokoll vom 25.05.2000 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
- Drs 16/3440 , 16/.... -
9.b) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Umsetzung des Ramenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
- Drs 16/3439 , 16/.... -
(TOP 9a+b, 00:30 Stunden)
Allein diese Formulierung ist bereits eine Lüge und vorsätzliche Täuschung des unwissenden Bürgers und wohl möglich auch Politikers: Es geht bei dieser Strafverschärfung nicht um Kinder unter 14 Jahren, sondern um Jugendliche bis 18, die zu Kindern umdeffiniert werden. STOPPT diesen Wahnsinn quasi in letzter Minute !!!
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EU-Kommission zur Verschärfung des Sexualstrafrechts(184 StGB) - Kinder sind Jugendliche bis 18 Jahre 30.11.2007
Deutscher Bundestag: FDP läßt 2. Beratung und Schlussabstimmung aussetzen * Unterausschuss Europarecht tagte
http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=889
Weitere Informationen in den News-Archiven !!! |
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Kommentare |
Deutscher Bundestag: Tagesordnung der 133. Sitzung, Donnerstag, 13.12.2007
geschrieben von CarolineNL
am 08.12.2007 um 22:15 |
Wie heute von den Nachrichtenagenturen gemeldet, wird dies am 13.12.07 knallhart durchgezogen.
http://de.news.yahoo.com/ddp/20071208/twl-opposition-kritisiert-schaerferes-se-562a590.html
Mich wundert ehrlich gesagt, daß dies für Pädophile ein Thema ist, denn es betrifft ja Pädophile, zumindest dem ersten Anschein nach, überhaupt nicht.
Hierdurch wird jetzt "Herr", bzw. "Frau Mustermann" kriminalisiert.
Denn Jugendliche haben Sex und dürfen laut Gesetz (noch) Sex haben. Auch mit Erwachsenen, wenn sie es wollen.
Der für mich wichtige Schutz des Kindes
vor sexuellem Mißbrauch, wird hier auf den Kopf gestellt und zu einer Entmündigung und Entrechtlichung von Jugendlichen. Dieses § dann auch noch mit : " Zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung Jugendlicher " zu etikettieren, ist der reinste Hohn und erinnert an DDR Sprachgebrauch !!!!
("Mauer=antifaschistischer Schutzwall",
Volksdemokratie = Diktatur" )
Da diese "Reform" in Österreich damals, ich meine schon 2003, besonders übereifrig umgesetzt worden ist, müßte die pädophile Szene diese Reform eigentlich begrüßen, oder ?
In Österreich ist die Anzahl der Verfahren
wegen "Kinderpornographie" ( defacto
praktisch immer Jugendpornographie mit
14-17 jährigen Darstellerinnen, die bis heute in D legal ist, ) explodiert.
Zwar spielt das Alter 14 höchstens noch bei altem Super8 Material eine Rolle.
Aber noch bis heute erhältliche VHS Cassetten haben 15-17 jährige Modelle.
Kein Pädophiler interessiert sich für Jugendliche an der Schwelle zum Erwachsenemalter. Trotzdem schob man
dies in vielen EU Staaten bereits in den "Kinderpornosumpf".
Dies führte zu immer längeren Verfahren,
zu einem immer niedrigerem Entdeckungsrisiko für tatsächliche Pädokriminelle. Justiz und Polizei saufen
in schwachsinnigen Verfahren ab, beschlagnahmen Videos, die jahrzehntelang legal waren.
Oder durchsuchen Antiquariate nach alten
Softerotikmagazinen, die eine Miollionen Auflage hatten, nach "minderjährigen",
also 14-17 jährigen Modellen.
Da der Polizeiapparat ohnehin schon stark überlastet wird, erinnert sei nur an die Millionen von Überstunden, sorgt jedes Verfahren wegen "Jugendpornographie" dafür, daß diese Zeit und Aufmerksamkeit den Opfern von
tatsächlicher Kinderpornographie fehlt.
Wer wirklich Interesse am Kinderschutz
hat, sollte dieses § noch einmal ernsthaft überdenken. Wer sich allerdings zum Büttel der Krawallmedien machen will, sowie uninformierten Stammtischzechern
nach dem Mund reden will, der wird dieses § so verabschieden, welches große Bevölkerungsteile in die Kriminalität abschieben wird. Außerdem den Kinderschutz in D dramatisch verschlechtern wird.
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