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[Update]Weblog-Schutzalter: Protest-Aufruf gegen ein verschärftes Sexualstrafrecht(§§ 182 + 184 StGB) |
17.02.2008 |
Wenden auch Sie sich per eMail/Briefpost direkt an die Mitglieder des Bundestag-Rechtsausschusses
Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung in völliger Ignoranz gegenüber den biologischen und gesellschaftlichen Realitäten die sinnvolle Unterscheidung zwischen "Kind" und "Jugendlicher" in zwei Paragraphen des Sexualstrafrechts aufheben. Ebenso soll die Unterscheidung zwischen sexuellen Missbrauch und sexuellen Handlungen bei einem der Paragraphen aufgehoben werden...
http://schutzalter.twoday.net/stories/4646145/
K13online befragt Bundestagsabgeordnete zum Gesetzentwurf der Verschärfung im Sexualstrafrecht vom 14.01.2008
Kritische Fragen auf Abgeordnetenwatch an CDU/CSU, SPD, FDP, Die Grünen und Die Linke
http://k13-online.krumme13.eu/news.php?s=read&id=924
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In den unteren Kommentaren werden wir die Antworten der Politiker als Reaktion auf unsere obige Bundestagsbefragung veröffentlichen.
Zur weiteren journalistischen Berichterstattung würden wir es begrüßen, wenn Sie uns auch die Ergebnisse/Antworten Ihrer Anfragen mitteilen würden. Eine Einwilligung vorausgesetzt veröffentlichen wir dann den Originaltext oder bei Nicht-Einwilligung geben wir lediglich den sinngemäßen Inhalt wieder. Neben Sie dazu bitte mit uns Kontakt auf. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung !!!
Interessierte Medien, die über diese erneute Aktion von K13online berichten wollen, setzen sich bitte ebenfals mit uns in Verbindung. Gerne erteilen wir weitere Auskünfte und stehen für Interviews bereit.
Den Positionen der Inhaber von "Weblog-Schutzalter" und den Webseiten von Karl Weiss schließen wir uns in den wesentlichen Punkten voll inhaltlich an. Aus unserer Sicht entsprechen deren Positionen/Forderungen dem absoluten Minimum. Wer die Inhalte dieser Webseiten eingehend studiert hat, der wird leicht erkennen, dass unsere Positionen darüber hinausgehen. Es geht aktuell jedoch darum, das Minium zu erreichen, um später darauf aufbauen zu können. Insbesondere ist es Ziel, das gegenwärtige "Schutzalter" von Kindern(14 Jahre) generell in Frage zu stellen. Eine Altersgrenze von 12 Jahren ist in der heutigen aufgeklärten Zeit realistisch und entspricht dem Entwicklungsstand heutiger Kinder/Jugendlicher am Besten. Setzen auch Sie sich dafür ein !! |
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Kommentare |
AKTUELL: Ströbele-Antwort Abgeordnetenwatch heute
geschrieben von k13online
am 26.01.2008 um 19:02 |
4. Antwort(eMail) - Hans-Christian Ströbele(Grüne)
19.01.2008 - Mitglied der Bundestagsfraktion Die Grünen im Rechtsausschuss
Die Fraktion der Grünen hat im Rechtsausschuss gegen die von K13online in der Befragung aufgeführten Gesetzesverschärfungen gestimmt. In der Regierungszeit von rot-grün waren die damals schon von der SPD geforderten Verschärfungen im Sexualstrafrecht am Widerstand der Grünen gescheitert. Und das obwohl die EU-Richtlinien dies angeblich verlangten.
Ströbele hält die Anhebung der Altergrenzen für unsinnig und falsch. Dies würde zur unverantwortlichen Kriminalisierung des Sexuallebens von Jugendlichen führen. Die Argumentation des Justizministeriums, kein Staatsanwalt werde solche Verfahren führen, träfe nicht zu.
Der heftigen öffentlichen Kritik ist es zu danken, daß die Verabschiedung der Gesetzesänderungen überraschend von der Tagesordnung des Bundestages genommen wurde, so Ströbele. Er befürchtet jedoch, dass dahinter die Erwartung steht, der Protest würde sich totlaufen und die Verschärfung könne dann ohne Probleme erfolgen. Deshalb hält Ströbele es für sehr wichtig, dass die Kritik und der Protest an die Adresse der Koalition weiterhin publiziert und gerichtet wird.
Bei Abgeordnetenwatch haben wir unsere öffentliche Befragung an Politiker um das Mitglied im Rechtsausschuss Ströbele ergänzt hier:
Antwort bei Abgeordnetenwatch eingetroffen am 26. Januar 2008
Sehr geehrter Herr Gieseking.
Sie haben recht. Nur auf die öffentlichen Proteste und die Kritik aus der Opposition ist zurückzuführen, daß die von Ihnen genannten Gesetzesverschärfungen noch nicht vom Deutschen Bundestag beschlossen wurden.
Die Heraufsetzung des Schutzalters erfolgt mit der Begründung, die EU-Richtlinie verlange dies vom deutschen Gesetzgeber. Im wesentliche gibt es nur diese formale Begründung der Notwendigkeit des EU-Vollzuges, aber keine inhaltlichen Gründe. Unter Rot/Grün war diese Verschärfung am Widerstand der Grünen gescheitert. Jetzt fehlt dieses rechtsstaatliche Korrektiv.. Deshalb steht zu befürchten, daß die Gesetzesänderungen von der großen Koalition bald verabschiedet werden, wenn davon ausgegangen wird, daß die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit nachgelassen hat. Derzeit liegt der Entwurf wieder im Rechtsausschuß.
Wir bemühen uns weiter. Aber angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag stehen die Chancen für die Verhinderung der Verabschiedung weiterhin nicht gut.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Ergänzung vom 29.01.2008
Sehr geehrter Herr Gieseking.
Sie haben recht. Deshalb haben Die Grünen im Rechtsausschuß gegen die von Ihnen aufgeführten Gesetzesverschärfungen gestimmt. Unter Rot/Grün waren die Pläne für diese Verschärfungen des Sexualstrafrechts an dem Widerstand der Grünen gescheitert, obwohl schon damals die EU-Richtlinie diese Umsetzung angeblich verlangte.
Ich halte die Anhebung der Altersgrenze für unsinnig und falsch. Sie kann zu unverantwortlicher Kriminalisierung des Sexuallebens von Jugendlichen führen. Die Argumentation des Justizministerium, kein Staatsanwalt werde solche Verfahren betreiben, trifft nicht zu.
Der heftigen öffentlichen Kritik ist es zu danken, daß die Verabschiedung der Gesetzesänderungen überraschend von der Tagesordnung des Bundestages genommen wurde. Ich fürchte, dahinter steht die Erwartung, daß der Protest sich totlaufen, und eine Verabschiedung danach ohne Probleme erfolgen kann.
Deshalb ist es wichtig, daß Kritik und Protest an die Adresse der Koalition weiter geschickt werden.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5853&fragen=p491
Homepage von Hans-Christian Ströbele(MdB-Grüne)
http://www.stroebele-online.de
Anmerkung K13online;
Sie haben auch Recht. Es ist auch an der Zeit, dass diese große Koalition bald ein Ende findet. Beim nächsten Versuch, dieses unsägliche Gesetz erneut in den Bundestag zur Abstimmung zu bringen, muss es wieder einen Aufschrei der Medien und gesamten Öffentlichkeit geben. Zum Wohle aller davon bisher (noch) nicht Betroffenen. Wir werden unseren bescheidenen Beitrag dafür weiterhin leisten...!
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
7. Antwort Jerzy Montag - Die Grünen
geschrieben von k13online
am 23.01.2008 um 19:25 |
Abgeordnetenwatch: 23.01.2008 Antwort von Jerzy Montag, Berichterstatter der Bundestags-Fraktion Die Grünen
Sehr geehrter Herr Gieseking,
ich teile Ihre deutliche Kritik zu den von Bundesjustizministerin Zypries geplanten Änderungen im Sexualstrafrecht. Diese würden zu einer ausufernden Kriminalisierung jugendlicher Sexualkontakte führen.
Wir Grüne unterstützen alle Anstrengungen, die helfen, Kinder umfassend und wirksam vor sexueller Ausbeutung zu schützen; Kinderprostitution muss entschieden bekämpft werden.
Doch an diesen Zielen geht der vorgelegte Gesetzentwurf weitestgehend vorbei. Stattdessen bedeutet er eine Bevormundung der Sexualität junger Menschen.
Die geplante Anhebung des Schutzalters auf 18 Jahre bei gleichzeitiger Absenkung des Täteralters auf 14 Jahre in § 182 Abs. 1 StGB stellt das bisherige Schutzkonzept der Norm vollständig auf den Kopf. Bisher machten sich nach der Strafnorm nur Volljährige strafbar, die – unter Ausnutzung ihrer altersbedingten Überlegenheit und Autorität – Jugendliche unter 16 Jahren mit Vorteilen und Geschenken zu sexuellen Handlungen verführten. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung hingegen würde sich auch der 14-Jährige strafbar machen, der die angehimmelte 17-Jährige zum Kino einlädt, um dann mit ihr Intimitäten austauschen zu können. Dies zeigt: die Neuregelung ist weder sachgerecht noch angemessen. Zudem ist diese umfangreiche Ausweitung der Strafnorm auch durch europäische Vorgaben gar nicht gefordert!
Unser zweiter Kritikpunkt betrifft die auch von Ihnen angesprochenen Änderungen im Bereich der Kinder- bzw. Jugendpornografie. Die geplante unterschiedslose Gleichsetzung von Kindern und Jugendlichen in diesem Bereich ist nicht sachgerecht und schießt weit über das Ziel hinaus! Strafbar wäre danach z.B. auch ein 17jähriges Pärchen, das aufreizende Fotos von sich macht, und diese in der Clique herumzeigt. Das kann und darf nicht richtig sein!
Wir Grüne haben unsere Kritik an dem Gesetzentwurf in der Debatte sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Unseren guten sachlichen Argumenten konnte sich die Große Koalition nicht entziehen - und vertagte den Gesetzesbeschluss mehrmals. Die inhaltliche Diskussion ist also noch nicht abgeschlossen. Wir Grünen werden auch in Zukunft dafür streiten, dass die vorgelegten Vorschläge den Weg ins Bundesgesetzblatt nicht finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Jerzy Montag, MdB
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5902&fragen=p491
Homepage:
http://www.jerzy-montag.de
Stellungnahmen Bundestagsfraktion Die Grünen:
http://tinyurl.com/2sjyzf
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
6. Antwort Wolfgang Neskovic - Die Linke
geschrieben von k13online
am 23.01.2008 um 14:25 |
Abgeordnetenwatch: 23.01.2008 Antwort von Wolfgang Neskovic, Stellvertretender Vorsitzender des Rechtsausschusses der Bundestags-Fraktion Die Linke.
Sehr geehrter Herr Gieseking,
Ihre grundsätzlich geäußerte Kritik teile ich.
Zu 1:
Der dem Gesetzentwurf zu Grunde liegende Rahmenbeschluss (2004/68/JI) hebelt das gewachsene System der Schutzaltersgrenzen des deutschen Sexualstrafrechts aus und führt dadurch teilweise zu Veränderungen des den Straftatbeständen zu Grunde liegenden Schutzzwecks. Leider führt der Gesetzentwurf der Bundesregierung diesen Mangel fort, allerdings ist dies in weiten Teilen durch den Rahmenbeschluss vorgegeben, der alle unter 18-jährigen als Kinder definiert.
Diese Gleichsetzung kritisiert Die Fraktion DIE LINKE und hat sich daher bei den fraktionübergreifenden Beratungen für eine möglichst zurückhaltende Umsetzung des Rahmenbeschlusses eingesetzt.
Zu 2:
Auch diese Abgrenzung wird ein großes Problem, welches auch in dem unbestimmten Begriff der sexuellen Handlung begründet liegt. Wir sind gegen die Änderungen des Sexualstrafrechts und können nur hoffen, dass die Rechtsprechung durch eine restriktive Auslegung hilft, die nötige Rechtssicherheit herzustellen.
Zu 3:
Ich teile auch insoweit ihre Sicht, dass sich das bisherige Sexualstrafrecht bewährt hat und die Änderungen sich sachlich nicht rechtfertigen lassen.
Deshalb werde ich dem Gesetzentwurf, sollte er nicht grundlegend überarbeitet werden, auch nicht zustimmen.
Ergänzend zu meiner Antwort möchte ich Ihnen und den NutzerInnen von abgeordnetenwatch.de folgenden Artikel empfehlen: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,522396,00.html
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Neskovic
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=6064&fragen=p491
Homepage:
http://www.linksfraktion.de/
Anmerkung K13online:
Wir danken und begrüßen diese positive Stellungnahme. Jedoch vermissen wir eine öffentliche Erklärung/Pressemitteilung auf der Homepage der Fraktion. Die Linke hat als bisher einzige Partei einen Entschließungsantrag vorgelegt. Der Inhalt ist das Beste was die Deutsche Politik derzeit zu bieten hat. Interessierte nehmen mit uns Kontakt auf.(Geändert, den 26. Jan. 2008)
Richtigstellung:
K13online vertritt nicht die Position, dass sich das bisherige Sexualstrafrecht bewährt hat. Die Fragestellung bezog sich darauf, dass dies aus der Sicht des Gesetzgebers bzw. der Justiz der Fall ist. Wir lehnen das derzeitige und erst Recht das geplante Sexualstrafrecht ab. Die Gründe im Einzelnen können Sie diesen Webseiten in den News und Texten entnehmen.
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
5. Antwort Christine Lambrecht(SPD)
geschrieben von k13online
am 21.01.2008 um 21:16 |
Abgeordnetenwatch: 21.01.2008 Antwort von Christine Lambrecht, Berichterstatterin für die SPD-Bundestagsfraktion
Sehr geehrter Herr Gieseking,
ihre Argumente bezüglich des geplanten Gesetzes der Bundesregierung zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bitte diesbezüglich um Verständnis, dass ich als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss derzeit keine Auskunft geben kann, da noch Beratungsgespräche geführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Lambrecht, MdB
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5906&fragen=p491
Homepage:
http://www.christine-lambrecht.de/
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Anmerkung K13online:
Anscheinend gibt es in der SPD keine PolitikerInnen, die eine eigene Meinung vertreten und diese auch öffentlich mitteilen.
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
Bundestag-Rechtsausschuss Daniela Raab(CSU)
geschrieben von k13online
am 19.01.2008 um 17:02 |
3. Antwort(eMail) - Daniela Raab CSU
19.01.2008 - Daniela Raab, Berichterstatterin der Bundestagsfraktion CDU/CSU
Frau Raab möchte den kommenden erneuten Beratungen im Rechtsausschuss jetzt noch nicht konkret vorgreifen. Sie sieht jedoch an manchen Stellen eine unnötige Verschärfung, die Sie verhindern will.
Es läuft eine weitere RE-Anfrage. Sobald diese eingetroffen ist berichten wir ggf. weiter...!
Bei Abgeordnetenwatch haben wir unsere öffentliche Befragung an Politiker um die CSU-Berichterstatterin Raab ergänzt hier:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5665&fragen=p491
Homepage von Daniela Raab(MdB-CSU)
http://www.daniela-raab.de
07.02.2008 Antwort von Daniela Raab
Sehr geehrter Herr Gieseking,
der Arbeitsgruppe Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion des Deutschen Bundestages wird sich demnächst ausführlich mit diesem Thema befassen. Ich sehe an manchen Stellen ebenfalls eine unnötige Verschärfung, die wir verhindern wollen. Allerdings möchte ich den Beratungen jetzt noch nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Raab, MdB
Anmerkung K13online
Wir danken für die Antwort. Und hoffen, dass diese Ankündigung keine leere Versprechung ist, sondern möglichst weit ausgelegt wird. |
2. Antwort(eMail) - van Essen FDP
geschrieben von k13online
am 18.01.2008 um 17:51 |
18. 01. 2008 - Jörg van Essen, FDP - Berichterstatter der Bundestagsfraktion
Van Essen verweist u.a. auf die Pressemitteilung vom 11. Dezember 2007 hin, die Sie der Homepage der FDP entnehmen können hier;
http://www3.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php/_c-649/_lkm-566/_nr-9527/bis-/i.html
Van Essen steht dem Gesetzentwurf der Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD sehr kritisch gegenüber. Der Entwurf falle weit hinter die differenzierte Betrachtungsweise zurück, die die schwarz-gelbe Regierung in den 90-ziger Jahren beschlossen hatte. Die folgende Bundesregierung von rot-grün hätte sich damals gegen den EU-Rahmenbeschluss zur Wehr setzen müssen. Dieser EU-Beschluss entsprach schon damals nicht dem Verständnis eines modernen Sexualstrafrechts in Deutschland.
Dem politischen Druck der FDP-Bundestagsfraktion sei es zu verdanken, dass das Regierungsvorhaben innerhalb von wenigen Wochen zwei Mal von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt worden ist. Van Essen stützt unsere Einschätzung, dass weiterer Beratungsbedarf besteht. Auch das Drängen auf eine weitere Anhörung von Experten der Sexualwissenschaft zieht van Essen für sich persönlich in Erwägung.
Die FDP-Fraktion hat einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf mit der Ausschussdrucksache Nr. 16(6)181 entworfen, der ursprünglich im Rechtsausschuss zur Abstimmung vorgelegt werden sollte. Dieser Änderungsantrag liegt uns hier als PDF-Datei vor und kann bei uns angefordert werden. Der Inhalt des Antrages beschränkt sich allerdings nur auf den § 182 StGB. Ein Änderungsantrag zur Abwehr der Verschärfung zu § 184 StGB(Pornografie) wurde von der FDP-Fraktion bisher nicht entworfen.
Bei Abgeordnetenwatch haben wir unsere öffentliche Befragung an Politiker um den FDP-Berichterstatter van Essen ergänzt hier:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5809&fragen=p491
Wir gehen davon aus, dass der FDP Politiker van Essen auch dort seine hier erläuterten Positionen vertreten und damit bestätigen wird. Der öffentliche Druck auf die Regierungskoalition müsse erhöht werden. Dieser Meinung können wir uns voll inhaltlich anschließen! AKTUELL 22. Jan. 2008: Van Essen hat heute seine vollständige Antwort bei Abgeordnetenwatch online gestellt.
Homepage Jörg van Essen(FDP)
http://www.joerg-van-essen.de/
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Über die geplante Verschärfung im Sexualstrafrecht wird u.a. auch im "Troll-Forum" diskutiert. Besonders der User "Chris Unger", Parteimitglied der FDP, äußert sich dort kritisch zum Gesetzesvorhaben hier:
http://www.troll-forum.de/Forum03/index.php
Die Mitglieder aller politischen Parteien und natürlich möglichst viele BürgerInnen unseres Landes sind zur Kritik und zum Protest aufgerufen !!!
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
1. Antwort Zypries(SPD)
geschrieben von k13online
am 16.01.2008 um 20:25 |
16.01.2008 Antwort von Brigitte Zypries(SPD-Justizministerin)
Sehr geehrter Herr Gieseking,
zur Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Sie gerne auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung hinweisen (Bundestagsdrucksache 16/3439) und dort insbesondere auf den Begründungsteil. Sie finden diesen unter www.bundestag.de. Ergänzend dazu füge ich eine Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums bei, der Sie weitere Antworten entnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
+Anhänge bei Abgeordnetenwatch = Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 10. Dezember 2007
Quelle:
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5639&fragen=p491
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Anmerkung K13online:
Frau Zypries geht mit keinem Wort auf die konkrete Fragestellung ein.
Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
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