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Abgeordnetenwatch


 

Booklooker

booklooker.de
Autor
Titel

 

A m a z o n


 

STOPPT Neonazis


 


Text - Spendenaufruf: Honorar für Verfassungsbeschwerde
Spendenaufruf für Verfassungsbeschwerde gegen den eindeutig rechtswidrigen Hausdurchsuchungsbeschluss des AG Pforzheim & Beschluss LG Karlsruhe-Pforzheim

In diesem unrechtmäßigen Ermittlungsverfahren wurde eine rechtswidrige Hausdurchsuchung/Beschlagnahme gem. § 102 StPO durchgeführt, obwohl keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für eine mögliche Straftat gem. 184 ff StGB vorhanden waren. Der wahrheitsgemäße Sachverhalt kann der Beschwerdebegründung an das LG Pforzheim von Rechtswalt Graßmann München entnommen werden.

Gegen den rechtswidrigen Beschluss des LG vom 23. März 2009 gab es kein instanzenmäßiges Rechtsmittel der erneuten Beschwerde bei einem ordentlichen Gericht mehr. Gegenwärtig hat der rechtswidrige Beschluss des AG bzw. LG Pforzheim Bestand und die Ermittlungsbehörden dürfen mit der Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände beginnen. Unabhängig davon was die Auswertung als Ergebnis erbringt muss der zu UNrecht Beschuldigte gegen diese Unrechtmäßigkeit einer Hausdurchsuchung vorgehen und alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Dazu gehört als höchste Deutsche Gerichtsbarkeit eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Eine solche Verfassungsbeschwerde hat reale Aussicht auf Erfolg und wurde am 17. April 2009 durch einen renommierten Rechtsanwalt eingelegt. Das Anwalthonorar beträgt 3000,00 Euro + 570,00 Euro Mehrwertsteuer = 3.570,00 Euro. Davon wurden bereits 2.210,00 Euro(Stand 27. Januar 2010) an Ra Vetter bezahlt. Es müssen also noch 1.360,00 Euro beglichen werden. Prozesskostenhilfe etc. kann nicht in Anspruch genommen werden. Eine solch relativ hohe Summe kann das Justizopfer aus eigenen Mitteln nicht aufbringen. Führt die Verfassungsbeschwerde erwartungsgemäß zum gewünschten Erfolg werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht bzw. notfalls eingeklagt werden. Damit der zu UNrecht Beschuldigte das oben genannte Rest-Honorar für die Verfassungsbeschwerde an seinen Anwalt begleichen kann bitten wir alle wohlgesonnenen BesucherInnen unserer Webseiten um finanzielle Unterstützung. Große und kleine private Spenden sind uns Willkommen.

Dieses UNrechtsverfahren ist auch von grundsätzlicher Bedeutung für ALLE Internet-User. Es geht z.B. um eine legale Möglichkeit von Verlinkungen anderer Webseiten zum Thema Sperr- und Zensurlisten im Internet. Es geht um die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland. Weiter geht es um die Legalität von Cache-Inhalten im Brower bzw. im Zwischenspeicher des PCs und einiges mehr... ! Im momentanen Stadium der Verfahrens geht es um die notwendigen Voraussetzungen eines konkreten Verdachtes zur Rechtfertigung einer Hausdurchsuchung gem. 102 StPO. Eine "Wahrscheinlichkeit", wie im Beschluss des AG Pforzheim u.a. angeführt, darf nicht zur Verletzung des Grundrechtes der Wohnung führen. Es geht im Moment (noch) nicht um eine tatsächlich begangene Straftat. Die Ermittlungen stehen gegenwärtig vor dem Abschluss. Bei dem vorliegenden wahren Sachverhalt darf es in unserem Land keine solch rechtswidrigen Hausdurchsuchungen geben. Justizwillkür darf in Deutschland keine Chance haben !!!

Aus diesem Grunde bitten wir Euch/Sie um finanzielle Unterstützung. Nehmen Sie bitte per eMail, Fax, Briefpost oder telefonisch mit uns Kontakt auf. Wir danken allen SpenderInnen und hoffen auf weitere Unterstützung.

Honorar-Spenden direkt an Beschwerde-Rechtsanwalt

Mit Genehmigung des anwaltlichen Beschwerdeführers Rechtsanwalt Udo Vetter Düsseldorf veröffentlichen wir hier die Bankverbindung für Überweisungen von Honorarspenden:

Rechtsanwalt Udo Vetter, Deutsche Bank BLZ 30070024, KtoNr. 565345600, Verwendungszweck: BVerfG-Beschwerde Pforzheimer Justizwillkür

LAW-Blog Rechtsanwalt Udo Vetter http://www.lawblog.de

Wie im obigen News bereits erläutert soll diese uns gegenüber anonyme Spendenmöglichkeit nur bei Spendenbeträgen über 100,00 Euro genutzt werden. Damit wir einen Abgleich mit den dort eingegangenen Spendenüberweisungen und damit aktuellen Stand der noch offenen Beträge haben, bitte wir Sie/Euch, uns eine Überweisung kurz an diese eMailadresse zu bestätigen:

unterstuetzung@krumme13.org

Für Spendenbeträge unter 100,00 Euro steht ein privates Extra-Konto zur Verfügung. Dort werden die Spenden gesammelt und dann in einer Summe überwiesen. Diese Bankverbindung teilen wir auf Anfrage gerne mit.

update 27.01.2010: Neue Spendenmöglichkeit auch bei Schutzalter Blog hier: http://schutzalter.twoday.net/stories/5642642

Weitere Spendenmöglichkeit auch per Transfer PayPal. Die eMailadresse teilen wir auf Anfrage gerne mit. (aktualisiert heute)
geschrieben am 31.01.2010
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Autor K13online
Seiten: 1
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